Pressemitteilung

Die Annahme des Demokratiefördergesetzes in dieser Legislaturperiode ist gescheitert

Dokumentation der Antworten der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien auf die Anfrage des Arbeitskreises „Aktionstage für die Menschenwürde“ vom 7. Mai 2021

Der Arbeitskreis „Aktionstage für die Menschenwürde“, dessen Mitglied der Deutsche Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit mit der von ihm organisierten Woche der Brüderlichkeit ist, befürwortet ein Demokratiefördergesetz.

Demokratieförderung ist eine Daueraufgabe, die eine sichere institutionelle Verankerung braucht. Die überwiegend ehrenamtliche Arbeit gegen Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus und jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bedarf einer dauerhaften und verlässlichen Förderung. Durch den Mord an Walter Lübcke sowie die Anschläge von Halle und Hanau wurde für alle deutlich sichtbar: Rassismus und Antisemitismus töten. Das Demokratiefördergesetz war deswegen ein elementarer Teil des Maßnahmenpakets des Kabinettsauschusses Rechtsextremismus der Bundesregierung.

Der Arbeitskreis ist sehr enttäuscht, dass in dieser Legislaturperiode die Annahme eines Demokratiefördergesetzes gescheitert ist.

Der Arbeitskreis „Aktionstage für die Menschenwürde“ schrieb am 7. Mai 2021 einen Brief an die im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien und stellte folgende zwei Fragen:

1. Setzt sich Ihre Partei dafür ein, dass ein Demokratiefördergesetz zu Beginn der nächsten Legislaturperiode verabschiedet wird?

2. Stimmen Sie zu, dass bei Förderungen auf ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verzichtet wird?

Mittlerweile liegen die Antworten vor, die hier dokumentiert werden:
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